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Landräte im Saarland streben kommunale Trägerschaft bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an

"Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe streben mehrere saarländische Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken die Trägerschaft für die sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende an", so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann nach der heutigen Sitzung des Vorstandes des Landkreistages in Saarbrücken. Der Vorstand des Landkreistages begrüßte grundsätzlich die durch die Einigung von Bundestag und Bundesrat ermöglichte eigenverantwortliche Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende für drei von sechs saarländischen Landkreisen.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sind bereit, ihre Kompetenz und ihr Know-how bei der Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als eigene kommunale Aufgabe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort wahrzunehmen. "Die Landkreise und der Stadtverband Saabrücken haben sich in den letzten 15 Jahren zu regelrechten Kompetenzzentren bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser entwickelt", so der Vorsitzende des Landkreistages weiter. Der Landkreistag geht daher davon aus, dass die saarländische Landesregierung im anstehenden Auswahlverfahren das Ansinnen der Landkreise / des Stadtverbandes Saarbrücken für eine kommunale Trägerschaft positiv begleitet und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Vorschläge unterbreitet. Die saarländische Landesregierung hat dem Vermittlungsergebnis in der jetzigen Form im Bundesrat bekanntlich zugestimmt.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sehen demgegenüber eine gemeinsame Aufgabenerfüllung in sog. Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit skeptisch, weil sie mit bisher nicht geklärten Risiken verbunden sind. Sie bieten jedoch den Agenturen für Arbeit als auch der Landesregierung eine umfangreiche Zusammenarbeit bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Saarland an. Dabei werden die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken darauf achten, dass die gegebenen finanziellen Zusagen des Bundes eingehalten werden. Für den Fall, dass die vom Bund zugesagten finanziellen Mittel im Saarland nicht ausreichen, werden die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken im Wege der zugesagten Revision entsprechende Nachforderungen in Berlin geltend machen. Das Land wird umgekehrt aufgefordert, die finanziellen Transfersummen des Bundes im Rahmen des neuen Gesetzes in vollem Umfang an die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken weiterzuleiten, so Landrat Schumann abschließend.

Landrat
Franz Josef Schumann

Geschäftsführer
Martin Luckas