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Landkreistag Saarland zur Umsetzung des Hartz-Konzeptes: Kommunale Kompetenz führt zum Erfolg

Die Vorschläge der sog. Hartz-Kommission lassen nach Auffassung des Landkreistages Saarland die erheblichen Erfolge kommunaler Beschäftigungsprojekte auch im Saarland unberücksichtigt.

"Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben durch ihre effizienten Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt und vielfältige Beschäftigungsmaßnahmen einen erfolgreichen Weg zur Integration von erwerbslosen Sozialhilfeempfängern beschritten", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann. Die Vorschläge der Hartz-Kommission würden jedoch dieser erfolgreichen kommunalen Praxis den Boden entziehen. "Die Kommissionsvorschläge leiden deshalb unter einem gravierenden konzeptionellen Fehler zu Lasten der Betroffenen", so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas, ergänzend.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben in den vergangenen 15 Jahren durch ein Bündel von Maßnahmen erfolgreich langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt zurückgeführt. Dabei wurde bewiesen, daß durch eine zielgerichtete und gleichberechtigte Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Landkreisen gerade für betroffene Langzeitarbeitslose gute Ergebnisse erzielt werden. Modellhaft wurden im Landkreis St. Wendel und im Saarpfalz-Kreis die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Landkreisen sehr erfolgreich erprobt. In allen Landkreisen des Saarlandes und im Stadtverband Saarbrücken gibt es mittlerweile Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeitsverwaltung.

Diese Erfolge würden durch eine Umsetzung des Hartz-Konzeptes in Frage gestellt, betonten die beiden Vertreter des Landkreistages. Sollten den Landkreisen Aufgaben und Instrumente genommen bzw. beschnitten werden und der Arbeitsverwaltung aufgebürdet werden, ist zu befürchten, daß das Ergebnis für die Betroffenen geradezu kontraproduktiv ist.

Statt dessen sollte, was auf der Bundesebene mit der Zusammenlegung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in einem Bundesresort zur Eröffnung neuer Handlungsspielräume belegt wird, für die Ebene vor Ort in besonderem Maße gelten. "Die Landkreise müssen deshalb wegen ihrer exzellenten Kenntnis der regionalen Strukturen, ihrer besonderen Fähigkeit, Wirtschaftsförderung, soziale Infrastruktur und kommunale Beschäftigungspolitik zu vernetzen und vor allem aufgrund der hervorragenden Ergebnisse der Modellversuche in ihrer Aufgabenstellung gestärkt statt beschnitten werden", so Landrat Franz Josef Schumann. Der Landkreistag Saarland habe auch bei den Beratungen der Saar-Gemeinschaftsinitiative in Anwesenheit von Peter Hartz für dieses Modell geworben. An anderer Stelle sei der Gesetzgeber von den besonderen Fähigkeiten der Landkreise überzeugt gewesen und habe daher die Aufgabe der Grundsicherung auf die Landkreise übertragen und nicht – wie zu vermuten gewesen wäre – auf die Rentenversicherung.

Nach dem Hartz-Konzept entscheidet der so genannte Fallmanager im JobCenter der Bundesanstalt für Arbeit, wer noch erwerbsfähig ist oder nicht. Dabei droht nach Einschätzung des Landkreistages die Gefahr, daß sich der Fallmanager des Arbeitsamtes allein an der kurzfristigen Vermittlungsfähigkeit der Betroffenen ausrichtet. "Hier entstünde ein neuer Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen mit unübersehbaren finanziellen Belastungen", folgerte Geschäftsführer Martin Luckas für den Landkreistag Saarland. "Bei den Kommunen verbleiben dann nur noch die nicht-vermittelbaren Sozialhilfeempfänger, für die es dann keine passenden Hilfsinstrumente mehr gibt."

Abschließend wiesen Landrat Schumann und Geschäftsführer Luckas darauf hin, daß mit dem Wechsel von bundesweit 800.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in den Verantwortungsbereich der JobCenter (Arbeitsämter) nach Einschätzung des Landkreistages keine finanzielle Entlastung für die Kommunen verbunden ist. Von Seiten des Bundes sei wiederholt deutlich gemacht worden, dass bei einer Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Geld der Aufgabe zu folgen habe. Im Klartext: Mit den verschobenen kommunalen Zuständigkeiten würden auch die kommunalen Mittel in Höhe von fünf Mrd. € an den Bund transferiert werden.

Saarbrücken, den 06. Februar 2003

Martin Luckas