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Landkreistag Saarland: Umsetzung von Hartz IV vorantreiben

"Wir brauchen jetzt eine zweite Phase der Umsetzung von Hartz IV",  so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Stadtverbandspräsident Michael Burkert heute in Saarbrücken. Nach dem eine der größten Sozialreformen der letzten Jahrzehnte im Saarland durch die Zusammenarbeit von Landkreisen und Arbeitsagenturen relativ reibungslos angelaufen ist, sieht der Landkreistag nun die Notwendigkeit, über die Zahlung des Arbeitslosengeldes II hinaus die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zielgerichtet anzugehen. „Wir erwarten, dass der Gesichtspunkt des Förderns und Forderns für den einzelnen Langzeitarbeitslosen nach der jetzigen Anlaufphase sehr schnell in den Mittelpunkt der Bemühungen rückt“, erklärte Michael Burkert im Anschluss an die Sitzung des Vorstandes des Landkreistages vom heutigen Tag. Hierzu müssten alle Diskussionen der Vergangenheit wie etwa um die geeignete Organisationsstruktur beendet werden. Auch die hier und da zu vernehmende Diskussion um die Kreisstruktur im Saarland sei bei der Umsetzung von Hartz IV kontraproduktiv. „Wir wollen im Interesse der betroffenen Menschen nach vorne blicken“, so Burkert hierzu, „um uns den eigentlichen Zukunftsaufgaben widmen zu können“.

Im Saarland ist in den letzten Wochen und Monaten intensiv an der Umsetzung der Hartz IV Reform gearbeitet worden. Bekanntlich wird die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis St. Wendel in alleiniger Trägerschaft (sog. Optionslösung) und den übrigen Landkreisen und im Stadtverband Saarbrücken in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit (sog. ARGE) umgesetzt. „Die Zusammenführung zweier bisher getrennter Verwaltungskulturen – hier zentralistische Bundesbehörde, dort kommunale Selbst-verwaltung – erzeugt naturgemäß Reibungen und Koordinationsbedarf“, so der Geschäftsführer des Landkreistages Martin Luckas.

Um die weitere reibungslose Umsetzung der Hartz IV Reform im Saarland zu bewerkstelligen, schlägt der Landkreistag die Einrichtung eines Beirates vor, in dem alle beteiligten Akteure über den reinen Erfahrungsaustausch hinaus auch grundlegende Themen wie die Refinanzierung der Kosten der Unterkunft u.ä. erörtern und koordinieren. Geschäftsführer Martin Luckas wies nochmals darauf hin, dass auf die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft nach Hartz IV finanzielle Risiken entstehen, die minimiert werden müssten. So wird das Land aller Voraussicht nach einen geringeren Betrag als erwartet an die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken zur Kostenentlastung weitergeben. Zwar bietet das SGB II im Zuge der sog. Revisionsklausel die Möglichkeit, gegenüber dem Bund weitere Finanzmittel einzufordern. „Hierzu treten die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken jedoch erst mal für den Bund in Vorlage, was sicherlich nicht zur Minderung der kommunalen Finanznot im Saarland beiträgt,“ so Geschäftsführer Martin Luckas abschließend.    

Michael Burkert
Vorsitzender des Landkreistages Saarland und Stadtverbandspräsident

Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages Saarland