Presse im Detail

Landkreistag Saarland: Umsetzung von Hartz IV ist gewährleistet

In allen Landkreisen und im Stadtverband Saarbrücken sind durch Beschlüsse der Kreistage und des Stadtverbandstages die Entscheidungen gefallen, in welcher Organisationsform zu Beginn des nächsten Jahres die Leistungen für die betroffenen Hilfeempfänger angeboten werden. Danach werden in 4 Landkreisen und im Stadtverband Saarbrücken die Leistungen in Form einer neuen Organisationseinheit, der sog. Arbeitsgemeinschaft, gemeinsam von Landkreisen und Agenturen für Arbeit erbracht. Der Landkreis St. Wendel hat sich für das sog. Optionsmodell entschieden, wonach der Landkreis die Leistungen für die Betroffenen aus einer Hand und in eigene Trägerschaft erbringt.

"Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken werden die Umsetzung des SGB II (sog. Hartz IV-Gesetze) im Saarland in Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder in eigener Trägerschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes gewährleisten", so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann am heutigen Tag. Die Vorbereitungen zur rechtzeitigen Umsetzung des Gesetzes zum 01. Januar 2005 seien in vollem Gange. Er trat damit auch Befürchtungen entgegen, dass insbesondere die Auszahlungen (sog. passive Leistungen) an die Betroffenen nicht rechtzeitig geleistet werden könnten. Hierzu biete das Gesetz auch Übergangsregelungen, die den Betroffenen die Auszahlungen der passiven Leistungen in jedem Fall gewährleisten.

Nach Auffassung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken bietet die Umsetzung des SGB II Chancen für die Betroffenen, die es durch eine gedeihliche Zusammenarbeit aller Beteiligter zu nutzen gilt. "Hierzu zählt auch, dass das Land die vom Bund bereitgestellten Finanzmittel zur Entlastung der Landkreise und des Stadtverbandes von den Kosten der Unterkunft und die Entlastungen des Landes beim bisherigen Wohngeld in vollem Umfang und zeitnah im Rahmen eines saarländischen Ausführungsgesetzes an die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken weiterleitet", so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Er wies nochmals darauf hin, dass auf die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II finanzielle Risiken entstehen, die minimiert werden müssten. Diese Risiken entstehen jedoch unabhängig von der Frage der Trägerschaft des Arbeitslosengeld II.

"Mit der Entscheidung des Kreistages des Landkreises St. Wendel wird auch im Saarland dem Wettbewerbsgedanken des Gesetzes Rechnung getragen", so Landrat Schumann weiter. In den nächsten Jahren werde es sich herausstellen, welche Organisationsform die größeren Vorteile bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen im Saarland biete. Der Landkreis St. Wendel habe sich zur Mitwirkung an der Wirkungsforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verpflichtet. "Ich sehe den Ergebnissen dieser Untersuchung zur Wahrnehmung der Aufgaben durch kommunale Träger im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Arbeitsgemeinschaften gelassen entgegen", betonte Geschäftsführer Martin Luckas. Es werde sich zeigen, dass der ursprüngliche Reformgedanke bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Leistungen für die Betroffenen aus einer Hand zu erbringen, bei den Landkreisen optimal umgesetzt werden kann.

Landrat

Franz Josef Schumann

Geschäftsführer

Martin Luckas