Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken stellen eine bewährte, flächendeckende und leistungsfähige Verwaltungsebene dar, so die Landrätinnen und Landräte sowie der Präsident des Stadtverbandes Saarbrücken im Anschluss an die heutige Sitzung des Vorstandes des Landkreistages Saarland in Saarbrücken.
„Wir stehen allen Über-legungen zur Verschlankung der Verwaltung im Rahmen der bestehenden Gebietsgrenzen offen gegenüber“, erklärte der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Stadtverbandspräsident Michael Burkert. Insofern beteiligen sich die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken an der ‚Hebung von Effizienzreserven’, wie es das im Auftrag der Landesregierung vorgelegte Gutachten zur Überprüfung der kommunalen Verwaltungsstruktur im Saarland (sog. Hesse-Gutachten) intendiert.
„Alle Vorschlage des Gutachters müssen im Einzelnen geprüft werden“, so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken setzen hierbei auf den ergebnisoffenen Dialog mit der saarländischen Landesregierung und dem Landtag des Saarlandes. Grundlage dieses Dialoges ist die Verständigung auf ein funktionsfähiges Gesamtkonzept für eine Funktionalreform im Saarland, in dessen Rahmen
- klare Strukturen und eindeutige Kompetenzen der drei Verwaltungsebenen (Land, Kreise, Gemeinden) festgelegt werden,
- die Kompetenz des Stadtverbandes Saarbrücken zum Ausgleich und zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Ballungsraum Saarbrücken und seine Perspektive als grenzüberschreitender Stadtumlandverband weiterentwickelt wird,
- die Funktion der fünf saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken als Kompetenzzentren bürgernaher und demokratisch legitimierter Verwaltungseinheiten zur Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse im Saarland gestärkt wird,
- die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen im Rahmen eines „Verwaltungsmodernisierungspaktes“ zur Stärkung der Effizienz und Effektivität der kommunalen Verwaltungen im Saarland in kommunaler Selbstverwaltung und freiwilliger Entscheidung umgesetzt werden können.
„Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken werden ihre Anstrengungen zur freiwilligen Kooperation bei der Aufgabenerledigung verstärken und bieten der Landesregierung und dem Landtag darüber hinaus einen Pakt zur Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform an“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Stadtverbandspräsident Michael Burkert weiter. Im Rahmen eines solchen Paktes werden im Sinne einer Zielvereinbarung Inhalte, Vorgehensweise und Einsparpotentiale festgeschrieben, die in einem mittelfristigen Zeitraum realisiert werden sollen. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes wird eine Bilanz der erzielten Ergebnisse erstellt und auf dieser Grundlage der Dialog zur Verwaltungsmodernisierung weitergeführt.
Nach Auffassung des Landkreistages unterliegen die historisch gewachsenen und zuletzt 1974 neugebildeten Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken einem erhöhten Bestands- und Vertrauensschutz. Leitbild aller zukünftiger Überlegungen zu einer Funktionalreform im Saarland müsse sein, die saarländischen Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken als Kompetenzzentren bürgernaher Verwaltung zu stärken, so der stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann, „in denen sowohl staatliche Aufgaben gebündelt wahrgenommen werden als auch gesetzliche und eigene Aufgaben demokratisch kontrolliert ausgeführt werden“.
Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken bewerten das Gutachten zur ‚Überprüfung der kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland’ wie folgt:
- Das Gutachten stellt mehrere – auch alternative - Szenarien vor, um im Saarland die Verwaltungsstrukturen zwischen Land, Landkreisen/Stadtverband und Gemeinden effizienter zu gestalten. Eine Zusammenlegung von Kreisen oder Veränderungsüberlegungen im Bereich des Stadtverbandes Saarbrücken (sog. Stadtkreismodell) sind daher nicht zwingend notwendig, um die geschilderten Effizienzpotentiale zu realisieren. Insofern reduziert die in der Öffentlichkeit auf die Kreisgebietsreform fokussierte Darstellung das Gutachten auf einen Teilaspekt.
- Die vom Gutachter errechneten mittel- und langfristig zu erzielenden Einsparvolumen entbehren einer gesicherten Grundlage. Demgegenüber werden die sog. Prozesskosten einer Funktional- und Gebietsreform im Sinne einer Gesamt-kostenbetrachtung nicht berücksichtigt.
- Eine Schwäche des Gutachtens besteht darin, dass der Gutachter die von ihm selbst aufgestellten Kriterien unterschiedlich gewichtet, so dass demokratische Teilhabe und Bürgernähe in wesentlichen Teilen unterbewertet werden. Der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung wird vom Gutachter unterschätzt und dementsprechend gering gewürdigt.
- Die im Gutachten vorgeschlagenen zusätzlichen Regulierungsinstrumente in den Finanzbeziehungen zwischen Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden einerseits (Plafondierung der Kreishaushalte) sowie zwischen Land und Landkreisen andererseits (degressive Konnexität) sind ungeeignet. Sie bergen die Gefahr, die kommunale Selbstverwaltung der Landkreise und des Stadtverbandes auszuhöhlen (Plafondierung) und darüber hinaus zusätzliche Ausgabenverlagerungen vom Land auf die Landkreise / den Stadtverband Saarbrücken zu begünstigen (degressive Konnexität).
- Das im Gutachten vorgestellte Stadtkreismodell schafft keine klaren Verwaltungsstrukturen und löst nicht die Stadtumlandaufgaben im Ballungsraum Saarbrücken.
- Die dem Gutachten zu Grunde gelegte Grundannahme, die saarländischen Landkreise seien zu klein, ist falsch. Vergleichsrechnungen mit anderen Parametern kommen zu anderen Ergebnissen. Demgegenüber wird die immanent dem Gutachten innewohnende Auffassung, dass nur „große“ Einheiten effizient und kostengünstig Dienstleistungen für die Bürger erbringen können, durch den Gutachter nicht belegt.
Die Einrichtungen und Verwaltungsleistungen der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken prägen in starkem Maße die Lebensqualität der Bevölkerung und erweisen sich als wesentlicher Integrationsfaktor für die Menschen – sie schaffen nach Auffassung des Landkreistages ein Stück Heimat. Bei allen aktuellen Überlegungen zu einer Funktional- und Verwaltungsreform im Saarland gehe er daher davon aus, so Stadtverbandspräsident Michael Burkert abschließend, dass die bestehende und leistungsfähige Kreisebene mit fünf Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken Bestand haben wird, „wir werden am Ende aber moderner und schlanker sein“.
Michael Burkert
Vorsitzender und Präsident des Stadtverbandes Saarbrücken
Martin Luckas
Geschäftsführer