"Der von der saarländischen Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für eine Verwaltungsreform im Saarland sollte überdacht und korrigiert werden." Dies erklärte der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann nach der Vorstandsitzung des Verbandes der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken am heutigen Tag.
Kernpunkte der Kritik sind die Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Kreisebene und die Hochzonung von Aufgaben auf das Land. „Das Saarland geht damit im bundesweiten Vergleich den genau umgekehrten Weg, etwa zur bereits erfolgreich umgesetzten Verwaltungsreform in Baden-Württemberg“, so der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland, Martin Luckas.
Die beiden Vertreter der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken erneuerten vor der Presse die grundsätzliche Position des Landkreistages zum Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform, wie sie auch in der Anhörung im zuständigen Innenausschuß des saarländischen Landtages Mitte September vorgetragen wurde:
Die saarländischen. Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben sich bewährt. Sie sind im bundesweiten Vergleich leistungsstark und gut aufgestellt. Sie sollten im Zuge einer Verwaltungsreform gestärkt werden
Die Pläne der Landesregierung schwächen demgegenüber die saarländischen Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken. Durch die geplante Verlagerung von Behörden von den Landkreisen auf das Land (Naturschutzbehörden, Kommunalaufsicht, Veterinärbehörden u.a.) wird Verwaltung im Saarland zukünftig bürgerferner, der Nachweis, dass sie billiger wird, konnte seitens der Landesregierung bisher nicht geführt werden.
Ebenso eindeutig ist der Befund bei der Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung der Kreistage. Diese sollen de facto zukünftig keine eigenen Aufgaben mehr beschließen können, auch keine die Gemeinden unterstützende oder ergänzende Aufgaben mehr. Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.07.2007 oder nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht verfassungskonform. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung von Kreisen und Gemeinden ist identisch, Unterschiede bestehen nur hinsichtlich der Aufgabenzuweisung – so die Botschaft der Rechtssprechung. Kreise sind keine Zweckverbände mit schwächelnder Selbstverwaltungsgarantie.
„Der Landtag des Saarlandes wäre gut beraten, den Gesetzentwurf vor der Verabschiedung in den die Kreise betreffenden Passagen abzuändern - angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken, die im übrigen auch bundesweit geteilt werden,“, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Franz Josef Schumann abschließend.
Franz Josef Schumann
Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland
Martin Luckas,
Geschäftsführer des Landkreistages Saarland