Presse im Detail

Gleichberechtigte Beteiligung der Landkreise an den Job-Centern

Der Vorstand des Landkreistages Saarland erwartet, dass die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken gleichberechtigt an den Job-Centern beteiligt werden.
Dies dient dem Ziel, tatsächlich eine gemeinsame Anlaufstelle und Steuerungseinheit von Arbeitsämtern und Sozialämtern für eine verzahnte regionale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu schaffen und die Erfahrungen und gewachsenen Strukturen der Landkreise/ des Stadtverbandes bei der Integration langzeitarbeitsloser Sozial-hilfeempfänger/innen in den Arbeitsmarkt einzubringen. "Sofern Kooperationsverträge mit den Arbeitsämtern abgeschlossen werden, müssen auch die Landkreise als Träger entsprechender gemeinsamer Anlaufstellen in Betracht kommen", so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann im Anschluß an die Sitzung des Vorstandes des Landkreistages Saarland am heutigen Tag in Saarbrücken.

Hintergrund der Erörterungen waren die neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des sog. Hartz-Konzeptes im Saarland und der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Nach den neuen gesetzlichen Grundlagen ( sog. Hartz 1 und Hartz 2 Gesetze) sollen die einzurichtenden Job-Center auch gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Sozialämtern umfassen. In einer Übergangsphase bis zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe fungieren die Job-Center vorrangig als Anlaufstellen für arbeitsfähige und erwerbsfähige Personen sowie als gemeinsame Anlaufstellen für arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowohl in der Sozial- wie in der Arbeitslosenhilfe.

Gegenüber allen bisher bekanntgewordenen Vorschlägen zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe tritt der Vorstand des Landkreistages Saarland nach wie vor für ein neues und einheitliches Leistungsrecht für Erwerbsfähige auf der Ebene der Landkreise ein unter der Voraussetzung eines verfassungsrechtlich abgesicherten Kostenausgleiches. Das neue System soll die Integration von Langzeitarbeitslosen erleichtern und befördern und die Sozialhilfe sowie die Arbeitslosenhilfe ersetzen. "Auch die jetzt bekanntgewordenen Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit oder mehrerer Bundesländer sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend", betonte der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Es müssten unter allen Umständen bürokratische Strukturen, Verschiebebahnhöfe für die Betroffenen und Übertragungen weiterer finanzieller Lasten auf die Kommunen vermieden werden. Die angedachte Job-Garantie für junge Menschen unter 25 Jahren durch die Kreise ohne erkennbaren finanziellen Ausgleich würde zu weiteren finanziellen Belastungen auch der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken führen.

Saarbrücken, den 20. März 2003

Franz Josef Schumann
Vorsitzender und Landrat des Landkreises St. Wendel,

Martin Luckas
Geschäftsführer