Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss der Bund faire und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, so die Auffassung des Landkreistages Saarland. Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sind unter der Voraussetzung einer auskömmlichen und verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierung auch weiterhin bereit, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als eigene kommunale Aufgabe mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort wahrzunehmen. "Dies setzt allerdings zwingend voraus", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann, "dass Bund und Länder gemeinsam in Bundestag und Bundesrat eine gesetzliche Regelung ermöglichen, die die Landkreise nicht finanziell belastet und nicht zu untergeordneten Behörden der Agenturen für Arbeit macht".
Die jetzt bekannt gewordenen Vorschläge des Bundes zur Ausgestaltung des sog. Optionsmodells nach § 6a SGB II (kommunale Trägerschaft bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nach Hartz IV) erfüllen nicht die Voraussetzungen der einstimmigen Entschließungen von Bundestag und Bundesrat vom Dezember letzten Jahres. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Optionsgesetz höhlt die kommunale Selbstverwaltung der Landkreise aus, so die Auffassung des Landkreistages Saarland, weil er die saarländischen Landkreise und den Stadtverband gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligen würde. "Wir wollen die ursprüngliche Absicht der Reform, ein einheitliches Angebot für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose aus einer Hand zu schaffen, zu vernünftigen und auskömmlichen Bedingungen umsetzen", so der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland, Martin Luckas. Hierzu muss der Bund seinen Gesetzentwurf zur Regelung der kommunalen Trägerschaft über die bisher bekannt gewordenen Vorschläge erheblich nachbessern.
Über die geforderten fairen Rahmenbedingungen hinaus fordert der Landkreistag Saarland alle Beteiligten in Bundestag und Bundesrat auf, in einem überschaubaren Zeitraum zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen. "Wir brauchen Planungssicherheit", so Landrat Franz Josef Schumann, um die Reform noch zeitgerecht umsetzen zu können. Bereits jetzt sei der Bund gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan in Verzug. Ursprünglich war für den 02. April 2004 bereits die Verabschiedung des Optionsgesetzes im Bundesrat vorgesehen. Bis 31. August 2004 sollen sich die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken erklären, ob sie die kommunale Trägerschaft der zukünftigen Grundscherung und Betreuung für Langzeitarbeitslose übernehmen. "Wer kauft schon die Katze im Sack", so Geschäftsführer Martin Luckas, zur gegenwärtigen Situation der Landkreise im Saarland in bezug auf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Der Landkreistag Saarland hatte in den letzten Monaten immer wieder betont, dass bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Chancen für das Saarland als auch die betroffenen Langzeitarbeitslosen konsequent genutzt werden sollten. Dies geschieht nach Auffassung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes am ehesten durch eine kommunale Trägerschaft der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, "immer vorausgesetzt, dass der Bund die Aufgabe finanziell solide regelt", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann.
Die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken waren in den letzten 15 Jahren bei der Integration von Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt kompetent und erfolgreich. "Wir können es", so Geschäftsführer Martin Luckas. Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken lehnten demgegenüber eine gemeinsame Aufgabenerfüllung in sog. Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit ab, weil sie nicht für die Mängel und Risiken bei der Umsetzung des Reformwerkes auf der Ebene der Bundesagentur für Arbeit in Verantwortung genommen werden wollen.
Schließlich wiesen Landrat Franz Josef Schumann und Geschäftsführer Martin Luckas daraufhin, dass die zusätzlichen Kosten, die durch das Vermittlungsergebnis zwischen Bundestag und Bundestag im Dezember 2003 bereits jetzt auf die Landkreise zukommen, durch eine neue gesetzliche Regelung dringend vermieden werden müssen. Die Frage der zusätzlichen kommunalen Kostenbelastung durch die Kosten für Wohnung und Heizung ist jedoch zu trennen von der Frage der einheitlichen Trägerschaft für die Grundscherung für Langzeitarbeitslose. "Egal, wer zukünftig Langzeitarbeitslose betreut, die Kosten für Unterkunft sind nach der derzeitigen Gesetzeslage in jedem Fall von den Landkreisen zu bezahlen – dies muss sofort geändert werden", so Franz Josef Schumann, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland abschließend.
Landrat
Franz Josef Schumann
Geschäftsführer
Martin Luckas