"Zu weitergehenden Änderungen sieht der Landkreistag Saarland keine Veranlassung", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann.
Hintergrund der Erörterungen im Vorstand des Landkreistages waren weitreichende Überlegungen des saarländischen Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes. Neben der Umsetzung der sog. Verständigungslösung mit der EU soll damit die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Sparkassen gestärkt werden. Hierzu zählt vorrangig die Möglichkeit der Umwandlung von Sparkassen in Aktiengesellschaften.
"Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird jedoch gerade die tragende Säule der Sparkassen, der öffentliche Auftrag, kaum noch aufrechtzuerhalten sein", so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. So stehe bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft die Renditeorientierung vor der Gemeinwohlorentierung. Der öffentliche Auftrag der saarländischen Sparkassen, d.h. die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung aller Bevölkerungskreise, insbesondere jedoch des Handwerks und der mittelständischen Wirtschaft, werde sich in einer Aktiengesellschaft nicht mehr erfüllen lassen. Darüberhinaus dürfte sich das Gefälle zwischen wirtschaftlich starken und strukturschwachen Regionen vergrößern, ebenso sind erhebliche Arbeitsplatzverluste und Standortschließungen im Sparkassenbereich zu befürchten.
Bei der anstehenden Neufassung des saarländischen Sparkassengesetzes sollte nach Auffassung des Landkreistages Saarland demgegenüber der öffentliche Auftrag der saarländischen Sparkassen besonders hervorgehoben werden. Dies hat der Vorstand des Landkreistages am heutigen Tag erneut unterstrichen. Ziel der Sparkassenrechtsänderung soll nach Auffassung des Landkreistages sein, "die Sparkassen als wirtschaftlich selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft zu erhalten, nicht mehr, aber auch nicht weniger", so Landrat Schumann abschließend.
Saarbrücken, den 13. August 2002
Martin Luckas