"Die Kosten der Grundsicherung müssen in voller Höhe ersetzt werden", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann, im Anschluß an die heutige Sitzung des Vorstandes des Landkreistages. Das Land wird gebeten, hierzu die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Das Grundsicherungsgesetz tritt am 01. Januar 2003 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist, für alte und für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen in der Bundesrepublik eine eigenständige soziale Leistung vorzuhalten, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Durch diese Leistung soll im Regelfall die Notwendigkeit für die Gewährung von Sozialhilfe vermieden werden. Träger der Grundsicherung sind im Saarland die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken. Der Bund erstattet hierfür einen Festbetrag von rund 6 Mio. € jährlich, die er jedoch jeweils erst zum 01.07. des Jahres anweisen will.
"Der Landkreistag lehnt eine halbjährige finanzielle Vorleistung für ein Bundesleistungsgesetz strikt ab", so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Das Land wird daher gebeten, beim Bund auch auf eine fristgerechte Überweisung der Bundesmittel hinzuwirken.
Saarbrücken, den 13. August 2002
Martin Luckas