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Landkreistag Saarland zu den Hartz-Plänen: Mehr Bürokratie und höhere Kosten in der Sozialhilfe

Der Landkreistag Saarland befürwortet die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch ein neues und einheitliches System zur Integration von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt.

Die Vertretung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes hält jedoch die nach dem Hartz-Konzept vorgesehene Ansiedlung dieser Aufgabe bei den Arbeitsämtern für einen konzeptionellen Fehler: "Letztlich wird die Umsetzung des Hartz-Konzeptes in diesem Bereich mehr Bürokratie und höhere Kosten in der Sozialhilfe nach sich ziehen", so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland Franz Josef Schumann (St.Wendel), am heutigen Tag in Saarbrücken.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben in den vergangenen 15 Jahren durch ein Bündel von Maßnahmen erfolgreich langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt zurückgeführt. Diese Erfolge würden durch eine Umsetzung des Hartz-Konzeptes in Frage gestellt.

Stattdessen treten die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken - wie alle deutschen Landkreise - für ein neues und einheitliches Leistungsrecht für Erwerbsfähige auf der Ebene der Landkreise ein. Es soll die Integration von Langzeitarbeitslosen verbessern und die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt sowie die Arbeitslosenhilfe ersetzen. "Ein solches Modell setzt allerdings voraus, daß die Kosten hierfür - verfassungsrechtlich abgesichert - ausgeglichen werden", betonte der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland Martin Luckas. Mittlerweile würden die Vorstellungen der Deutschen Landkreistages auch offen von verschiedenen Bundesländern geteilt. Der Landkreistag Saarland werde auch an die saarländische Landesregierung mit der Bitte um Unterstützung herantreten.

Mit dem vorgeschlagenen einheitlichen, von kommunalen Trägern umgesetzten Leistungsrecht, sollen entstandene Doppelstrukturen mit überflüssiger Bürokratie und unwirtschaftlichem Personal- und Ressourcenverbrauch abgebaut und für die hilfesuchenden Arbeitslosen Transparenz und eindeutige Zuständigkeiten im Behördendschungel geschaffen werden.

Das neue einheitliche System zur Erwerbsintegration soll für alle Hilfesuchenden im erwerbsfähigen Alter gelten. Mit anderen Worten: Das neue Arbeitslosengeld II (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) darf nicht nur auf erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und die Sozialhilfe allein auf Nichterwerbsfähige ausgerichtet sein, wie das im Hartz-Konzept vorgesehen ist. Die bei den Landkreisen verbleibenden und auf Sozialgeld angewiesenen Nichterwerbsfähigen wären sonst von allen Beschäftigungsmaßnahmen und Förderinstrumenten zur Erwerbsintegration ausgeschlossen und damit gleichsam stigmatisiert.

Nach dem Hartz-Konzept entscheidet der so genannte Fallmanager im JobCenter der Bundesanstalt für Arbeit, wer noch erwerbsfähig ist oder nicht. Dabei droht nach Einschätzung des Landkreistages die Gefahr, daß sich der Fallmanager des Arbeitsamtes allein an der kurzfristigen Vermittlungsfähigkeit der Betroffenen ausrichtet. "Hier entstünde ein neuer Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen mit unübersehbaren finanziellen Belastungen", folgerte Landrat Schumann für den Landkreistag Saarland.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben demgegenüber bisher mit ihrer engagierten Beschäftigungspolitik neue Wege und Strategien für die Erwerbsintegration aufgezeigt und belegt, dass es letztendlich keine hoffnungslosen, nicht integrierbaren Fälle gibt. Nicht erwerbsfähige Menschen haben durch ein maßgeschneidertes Hilfekonzept neue Berufs- und Beschäftigungsperspektiven erhalten. Mit der entsprechenden Unterstützung konnten sie persönliche Probleme und Vermittlungshindernisse überwinden und durch ihren Arbeitslohn unabhängig von staatlichen Transferleistungen leben.

Durch ihre unmittelbare Betroffenheit und aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern haben die Landkreise ein originäres Interesse am Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit: "Erfolgreiche Vermittlungen entlasten die kommunalen Haushalte unmittelbar", betonte Geschäftsführer Luckas.

Abschließend wiesen Landrat Schumann und Geschäftsführer Luckas darauf hin, daß mit dem Wechsel von bundesweit 800.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in den Verantwortungsbereich der JobCenter (Arbeitsämter) nach Einschätzung des Landkreistages keine finanzielle Entlastung für die Kommunen verbunden ist. Von Seiten des Bundes sei wiederholt deutlich gemacht worden, dass bei einer Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Geld der Aufgabe zu folgen habe. Im Klartext: Mit den verschobenen kommunalen Zuständigkeiten würden auch die kommunalen Mittel in Höhe von fünf Mrd. € an den Bund transferiert werden.

Saarbrücken, den 12. Dezember 2002

Martin Luckas