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Landkreistag Saarland lehnt Schwächung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken durch die geplante Verwaltungsreform im Saarland ab.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken dürfen durch die geplante Verwaltungsreform im Saarland nicht geschwächt werden, so der Tenor der Stellungnahme des Landkreistages Saarland zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Verwaltungsstrukturen. „Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücke sind im bundesdeutschen Vergleich einwohnerstark und überdurchschnittlich gut aufgestellt“, erklärte der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann, am heutigen Tag in Saarbrücken. Es mache daher überhaupt keinen Sinn, bei der geplanten Verwaltungsreform im Saarland ausgerechnet diese bewährte und leistungsstarke Verwaltungsebene im Saarland schwächen zu wollen. Dies sei jedoch bei näherer Betrachtung des nun vorgelegten Gesetzentwurfes zu befürchten.

Der Landkreistag führt insbesondere gegen die vorgesehene Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Kreisebene und beim Stadtverband Saarbrücken  verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. „Jede Verwaltungsreform muß die Bestimmungen des Grundgesetzes und der saarländischen Verfassung beachten“, so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Daher lehne der Landkreistag die vorgesehene Einschränkung von freiwilligen Aufgaben auf der Kreisebene ab. Bei der Hochzonung von Aufgaben auf die Landesverwaltung sei das Land den Nachweis schuldig geblieben, dass es diese Aufgaben nachweislich besser und wirtschaftlicher erfüllen kann. Der Landkreistag forderte das Land ausdrücklich auf, entsprechende Berechnungen vorzulegen. Nur wenn dieser Nachweis überzeugend gelinge, sei eine Verlagerung auf die Landesebene sinnvoll, wenn nicht sei die Aufgabenerledigung auf der Kreisebene auf jeden Fall als bürgernähere Alternative die bessere Lösung.

„Kompliziert und vor allem auch bürokratisch wird es zukünftig bei solch wichtigen Aufgaben wie den Volkshochschulen oder der Wirtschaftsförderung“, erklärte Landrat Franz Josef Schumann weiter. Nach dem Gesetzentwurf dürften diese nach den Vorstellungen der Landesregierung nur noch nach einem gestaffelten Beteiligungsmodell mit den Gemeinden ausgeführt werden. Dies beschädige zum einen gewachsene Strukturen in wichtigen Aufgabenbereichen wie etwa der Erwachsenenbildung oder der bereits genannten Wirtschaftsförderung. Zum anderen sei zu befürchten, dass diese Aufgaben nur noch in deutlich eingeschränkterem Umfang als bisher oder gar überhaupt nicht mehr wahrgenommen würden. „Die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken übernehmen hier eine wichtige Scharnier- und Ausgleichsfunktion zwischen Land und Gemeinden“, erläuterte Landrat Schumann. Sie verbinden Bürgernähe (dort wo das Land zu weit weg ist) mit effizienter Aufgabenerfüllung (wo die einzelne Gemeinde überfordert wäre).

Der Landkreistag befürchtet auch erhebliche finanzielle Belastungen im Zuge der Verwaltungsreform: „Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches als auch des Personalübergangs führen zu neuen Belastungen der Kommunen im Saarland“, führte Geschäftsführer Martin Luckas aus. Eine finanzielle Schlechterstellung sei jedoch für die Landkreise im Saarland und den Stadtverband Saarbrücken nicht hinnehmbar. Dies gelte auch für Probleme beim Übergang von Personal von den Landkreisen auf das Land. Hier seien unklare Situationen sowohl im Hinblick auf die betroffenen Mitarbeiter/innen als auch die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken als Arbeitgebern zu vermeiden.

„Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sind eigenständige Gebietskörperschaften mit verfassungsrechtlich garantierter kommunaler Selbstverwaltung“, betonte der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann. In diesem Zusammenhang genieße bei allen Überlegungen zur Verwaltungsreform die Wahrung des kommunalen Ehrenamtes einen hohen Schutz. „Der Landkreis ist eben kein kommunaler Zweckverband, sondern eine lebendige Gebietskörperschaft, in der vom Volk in freier und direkter Wahl bestimmte Vertreter über die Aufgabenwahrnehmung wachen und bestimmen“, so Landrat Schumann abschließend. 

Franz Josef Schumann
Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland

Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages Saarland