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Landkreistag Saarland: Landkreise und Stadtverband für konstruktiven Dialog bei der Verwaltungsmodernisierung

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken bekennen sich zur einer modernen Umgestaltung der saarländischen Verwaltungsstruktur zwischen Land, Landkreisen / Stadtverband Saarbrücken und Städten und Gemeinden.

„Die Frage, wer was macht in der saarländischen Verwaltung, ist gestellt, jetzt kommt es darauf an, dass alle Beteiligten in einem konstruktiven Dialog die Frage beantworten“, erklärte der Vorsitzende des Landkreistages, Stadtverbandspräsident Michael Burkert im Anschluss an die heutige Sitzung des Vorstandes im Saarbrücker Schloss.

Ziel einer solchen Verwaltungsmodernisierung ist die Eröffnung von Gestaltungsspielräumen für die kommunale Selbstverwaltung innerhalb der bestehenden Gebietsstrukturen. Es müssen für alle Verwaltungsebenen klare Strukturen und eindeutige Kompetenzen festgelegt werden, vordringlich müssen jedoch Doppelstrukturen abgebaut werden. „ Wir leisten uns im Saarland zu viel Parallelverwaltung und zu wenig Entscheidungskompetenz vor Ort“, so der Geschäftsführer des Landkreistages Martin Luckas. Dies gelte vor allem für die Bereiche, wo die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken Aufgaben und Dienstleistungen im Auftrag des Landes ausführen.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sind im bundesdeutschen Vergleich einwohnerstark und überdurchschnittlich aufgestellt. Sie haben mit 445 Einwohnern je km² die bundesweit höchste Einwohnerdichte und mit 178 000 Einwohnern im Durchschnitt etwa ein Drittel mehr Einwohner als die Kreise im Nachbarland Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus gewährleisten die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken fachlich fundierte und gleichzeitig bürgernahe Dienstleistungen und haben sich als Verwaltungsebene im Saarland in der jetzigen Aufstellung seit 1974 bewährt.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken bieten an, die Kreisebene im Sinne der gesetzlich verbürgten Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion für die kreisangehörigen Gemeinden auszubauen. Hierzu zählen insbesondere kommunale Dienstleistungen, die aufgrund der gebotenen Fachlichkeit oder standardisierter Massenabläufe kompetent und kostengünstig auf der Kreisebene erbracht werden können. „Es ist in diesem Bereich vieles vorstellbar bis hin bis zur Konzeption der Landkreisebene als Dienstleistungsagentur für die Städte und Gemeinden, um so durch verstärkte kommunale Zusammenarbeit Kosteneinsparungen zu erreichen“, so die Einschätzung des Vorsitzenden des Landkreistages, Michael Burkert.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken gehen weiterhin davon aus, staatliche Aufgaben dezentral und in der Fläche durch die Kreisebene im Auftrag des Landes durchzuführen. Aktuelle Tendenzen zur Zentralisierung wie etwa bei den unteren Naturschutzbehörden werden aus sachlichen Erwägungen abgelehnt. „Es macht überhaupt keinen Sinn, das Landesministerien steinbruchartig sich Kompetenzen zulegen, bevor nicht mit dem Land eine Verständigung auf ein Gesamtkonzept bei der Verwaltungs-modernisierung herbeigeführt worden ist“, kritisierte der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas.

In diesem Zusammenhang verweist der Landkreistag auf das in der Europäischen Verfassung vorgesehene Subsidiaritätsprinzip, wonach eine Aufgabe grundsätzlich auf der untersten Verwaltungseinheit erledigt werden müsse, die hierzu fähig ist. Bei den z. T. komplexen Rechtsmaterien in den Bereichen des Naturschutzes, des Wasserschutzes, des Lebensmittelkontrolldienstes, der Gesundheits- und Veterinärverwaltung oder anderen Auftragsangelegenheiten ist dies im Saarland eindeutig auch unter den Gesichtspunkten der bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung die Kreisebene. Allerdings erwarten die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken im Zuge der Verwaltungsmodernisierung hier auch eine  eindeutige Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der Kreisebene bei der Auftragserfüllung.

Grundsätzlich steht die Umsetzung aller Vorschläge unter dem Vorbehalt der Einhaltung des strikten Konnexitätsprinzipes. Der Landkreistag Saarland tritt im Zuge der ausstehenden Gemeindefinanzreform auf Bundesebene wie der Saarländische Städte- und Gemeindetag für eine völlige Neujustierung der Finanzbeziehungen und des Finanzverhältnisses zwischen Kreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein. Hierzu ist auch ein eigenes Steueraufkommen der Kreise, insbesondere zur Finanzierung der Soziallasten zu eruieren.

Der Landkreistag warnt vor einer unkritischen Übernahme der Vorschläge des Gutachtens zur Funktionalreform im Saarland. Die Vorschläge sind häufiger allgemein und abstrakt gehalten. Hierzu sagte der Vorsitzende Michael Burkert: „Alle im Land haben das Gutachten mitllerweile intensiv studiert, jetzt kommt es darauf an, das was umsetzbar und sinnvoll ist, konkret anzugehen“. Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken bieten der Landesregierung und den saarländischen Städten und Gemeinden hierbei eine faire und verlässliche Partnerschaft an.. Grundlage können die Beratungen im von der Landesregierung eingesetzten Koordinierungsausschuss zur Umsetzung des Gutachtens zur Verwaltungsmodernisierung im Saarland sein, der sich gestern zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen hat.

Im Sinne einer Verständigung auf grundsätzliche Ziel schlägt der Landkreistag Saarland vor, sich in den nächsten Wochen und Monaten sehr schnell auf Eckpunkte zu verständigen, die dann in einem Pakt zur Verwaltungsmodernisierung niedergelegt werden, wie ihn der Landkreistag schon wiederholt angeregt hat. „Wir stehen bereit“, so Geschäftsführer Martin Luckas abschließend.

Stadtverbandspräsident Michael Burkert
Vorsitzender des Landkreistages

Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages