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Landkreistag Saarland: Deutsche Landkreise raten zur Behutsamkeit bei der Verwaltungsreform im Saarland

"Alle reden von der Modernisierung der saarländischen Verwaltung, wir gehen voran",  umschrieb der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Stadtverbandspräsident Michael Burkert die Beschlüsse des Verbandes der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes zum weiteren Vorgehen bezüglich der Funktionalreform im Saarland. Mit einem ersten konkreten Vorschlag tritt daher der Landkreistag Saarland an die Landesregierung heran, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. „Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken beteiligen sich damit in konkreter Form an den Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Saarlandes“, so Burkert weiter.

Der Landkreistag geht davon aus, dass sich die im Gutachten zur Überprüfung der kommunalen Verwaltungsstrukturen vom Oktober 2004 angesprochenen Wirtschaftlichkeitsreserven in einer gemeinsamen Anstrengung innerhalb der bestehenden Gebietsstrukturen verlässlicher und vor allem wirtschaftlicher realisieren lassen. „Größere Einheiten erfordern höhere Koordinationskosten, diesen Umweg wollen wir uns und dem Land ersparen“, so der Vorsitzende Michael Burkert. Der Vorstand des Landkreistages begrüße daher die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Landesregierung, Landkreistag und Saarländischem Städte- und Gemeindetag zur Prüfung der umzusetzenden Maßnahmen. Dies ordne sich ein in den sowohl von den Landräten als auch vom Ministerpräsidenten vereinbarten offenen und konstruktiven Dialog.

Der Landkreistag hat in den vergangenen Wochen das Gutachten zur Überprüfung der kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland einer intensiven Wertung und Prüfung unterzogen. Der saarländischen Landesregierung wird im Zuge der geplanten Funktionalreform als erste konkrete Maßnahme der Bereich der Vollstreckung von Unterhaltsvorschussleistungen zur Umsetzung vorgeschlagen. Bekanntlich werden Unterhaltsleistungen bei Kindern in bestimmten Fällen von der öffentlichen Hand vorfinanziert. Die Wiedergeltendmachung dieser Forderungen gegenüber den Unterhaltspflichtigen gelingt im Saarland derzeit nur zu etwa einem Fünftel der landesweit ausgezahlten Summe. Im Saarland wurden so im Jahr 2003 von den insgesamt 9,4 Mio €  ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen nur 1,9 Mio € zurückgezahlt.

Experten und auch das Gutachten gehen davon aus, dass durch eine Umorganisation des Vollstreckungswesens in den Kreisverwaltungen oder durch die Beauftragung privater Dritter bei der Vollstreckung dieser Rückfluss erheblich gesteigert, eventuell sogar mehr als verdoppelt werden kann. Hier wollen die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken ansetzen. „Voraussetzung ist jedoch eine Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Saarland“, so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas, so dass die erzielten Mehreinnahmen tatsächlich den Landkreisen zugute kommen. Letztendlich verdeutliche dieses konkrete Beispiel, „dass ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Kommunen das Ziel einer wirtschaftlicheren Verwaltung im Saarland nicht erreicht werden kann“, so Geschäftsführer Luckas abschließend.    

Stadtverbandspräsident Michael Burkert
Vorsitzender des Landkreistages

Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages