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Landkreistag Saarland: Bundesverfassungsgericht bestätigt kommunale Position zu Hartz IV - Jobcentern!

Chancen für die Region und die Betroffenen bei Neuregelung durch Leistungen aus einer Hand bei den Landkreisen nutzen! Finanzieller Ausgleich durch den Bund unabdingbar!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Hartz-IV-Organisation die Jobcenter für Langzeitarbeitslose in den sog. ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Die saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken fühlen sich damit in ihrer Haltung grundsätzlich bestätigt. „Wir waren von Anfang an der Auffassung, daß die gemeinsame Verwaltung von Hartz IV in den sog. ARGEn nicht der Weisheit letzter Schluß war“, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann. Nunmehr bleibe bei dem durch das Gericht gesetzten Frist bis Ende 2010 genügend Zeit, um eine vernünftige Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Landrat Schumann betonte ausdrücklich, daß von der Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichtes nicht die Hartz-IV-Empfänger in den gesetzlichen Leistungen betroffen sind. Es gehe nunmehr darum,  die Hilfe für die betroffenen Langzeitarbeitslosen besser zu organisieren. Dies geschieht nach Auffassung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes am ehesten durch die Trägerschaft von Hartz IV aus einer Hand bei den Landkreisen, immer vorausgesetzt, dass der Bund die Aufgabe finanziell solide regelt.

Landrat Schumann verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die guten Erfahrungen im Landkreis St. Wendel, wo die Betreuung von Langzeitarbeitslosen bereits jetzt unter dem Dach des Landkreises erfolgt. Die Betreuung aus einer Hand, d.h. in einer einheitlichen Verwaltungsstruktur, gewährleiste eine effiziente Betreuung und Begleitung der betroffenen Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel, diesen Menschen den Wiedereintritt in das Arbeitsleben dauerhaft zu ermöglichen. Damit werde auch ein Betrag zur Entlastung des regionalen Arbeitsmarktes geleistet. „Der Landkreis St. Wendel ist mit einer aktuellen Arbeitslosenquote von 4,4 % auf dem richtigen Weg“, betonte Landrat Franz Josef Schumann.

Die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken waren bereits vor Hartz IV bei der Integration von Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt kompetent und erfolgreich. "Wir können es", so der Geschäftsführer des Landkreistages Martin Luckas. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Wirkungsforschung bei der Umsetzung von Hartz IV bundesweit bestätigten aktuell, daß das System der Leistungen und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand unter dem Dach der Landkreise das erfolgreichere Modell ist. Es komme nun darauf an, daß Bund, Länder und Landkreise sich an einen Tisch setzen mit dem Ziel, dieses erfolgreiche Modell gesetzlich abzusichern. Zu dieser Absicherung gehöre auch eine entsprechende Finanzierungsregelung.

Franz Josef Schumann, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland

Martin Luckas, Geschäftsführer des Landkreistages Saarland