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Landkreistag Saarland: Bund kündigt Kürzung der Bundesbeteiligung an den Hartz IV - Wohnkosten um 400 Mio. Euro an.

Im Saarland droht eine Finanzierungslücke für die saarländischen Landkreise/den Stadtverband Saarbrücken bis zu 13 Mio. Euro.
Den saarländischen Landkreisen könnten im nächsten Jahr bis zu 13 Mio. Euro für die Finanzierung der Hartz IV-Wohnkosten fehlen.

Grund hierfür ist die Absicht des Bundes, seine Beteiligung an dem Hartz IV-Wohngeld, den sogenannten Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger von Arbeitslosengeld II, um fast ein Zehntel zu reduzieren. Bundesweit gehen den Kommunen so im nächsten Jahr 400 Mio Euro verloren. Das Saarland erhält über 4 Mio. Euro weniger. Die Finanzierungslücke kann jedoch bei einer ungünstigen Kostenentwicklung viel größer werden. Der Bund beruft sich bei der Absenkung seiner Beteiligungsquote auf die Verringerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7%. Die Verringerung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften fußt auf einer Rechtsänderung im Jahr 2006.

„Die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung passt nicht zur tatsächlichen Kostenentwicklung in den Landkreisen“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann. Die tatsächliche Kostenentwicklung spricht bundesweit in den Landkreisen eine völlig andere Sprache. Der Deutsche Landkreistag habe den Bund darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der Bundesbeteiligung an den Hartz IV –Wohngeldkosten eine Korrektur notwendig ist. „Der Beurteilungsmaßstab stellt auf die Entwicklung der Zahlen der Haushalte ab und wird so der tatsächlichen Situation nicht gerecht“, so weiter Schumann. „Der Bund kann nicht auf Grund einer Verringerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7% die Bundeszuschüsse um fast 10% kürzen, wenn gleichzeitig die Kosten für Unterkunft und Heizung bundesweit im gleichen Zeitraum um 8,4% gestiegen sind“, fügt Martin Luckas, Geschäftsführer des Landkreistages Saarland, hinzu. „Nimmt man die tatsächliche Kostenentwicklung für Unterkunft und Heizung, müsste der Bund seine Bundesbeteiligung insgesamt sogar um 800 Mio. Euro erhöhen“, so weiter Martin Luckas. Mit der Orientierung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ignoriert der Bund die tatsächliche Entwicklung und rechnet seinen Teil an der Finanzierung dieser Kosten herunter.

„Der Landkreistag Saarland hat auf der Basis der vorliegenden Zahlen bis September 2007 die Gesamtausgaben der Saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007 hochgerechnet. Nach diesen Berechnungen belaufen sich die Kosten für Unterkunft und Heizung im Saarland auf über 160 Mio Euro. Sollten sich die Kosten analog zum Bundestrend entwickeln, fehlen nicht nur 4,2 Mio Euro. Bei den Landkreisen würde im nächsten Jahr unter Umständen eine Finanzierungslücke von über 13 Mio. Euro entstehen“, erläutert der Geschäftsführer des Landkreistages. „Wenn der bundesweite Trend einer tatsächlichen Kostensteigerung um 8,4% auch im Saarland zutreffen sollte“, so Franz Josef Schumann, „müssen wir von einer Kostensteigerung von über 9 Mio. Euro im nächsten Jahr im Saarland ausgehen. Wenn der Bund den saarländischen Landkreisen/dem Stadtverband die Zuschüsse gleichzeitig um über 4 Mio. Euro kürzt, dann fehlen 13 Mio. Euro“.

Es wurde im Jahr 2007 eine Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung verabredet, die in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz, 31,2 % beträgt. Unter Berücksichtigung der höheren Beteiligungsquote des Bundes in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Bundesbeteiligung von 31,7%. Als die Bundesbeteiligungsquote seinerzeit festgesetzt wurde, ging man davon aus, dass die Landkreise bundesweit insgesamt 2,5 Mrd. Euro einsparen könnten – Geld, dass für den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden sollte. „Statt, dass wir jetzt Geld zur Verfügung haben, um die Kinderbetreuung voranzutreiben, müssen wir jetzt unter Umständen mit zusätzlichen Einnahmeverlusten in zweistelliger Millionenhöhe rechnen“, so Franz Josef Schumann.

 â€žWir verschleudern nicht das Geld. Der Bund weiß genau, dass alleine durch gestiegene Energie- und Heizkosten den Landkreisen erhebliche Mehrkosten entstehen“, erläutert der Geschäftsführer des Landkreistages. Während die Leistungen des Bundes durch Gesetz festgesetzt sind und deshalb zum 01.07.2007 nur um 2 Euro von 345 Euro auf 347 Euro gestiegen sind, schlägt bei den Landkreisen die allgemeine Preisentwicklung durch. Die gestiegenen Energie- und Heizkosten bilden sich bei den von den Kommunen zu tragenden Kosten 1:1 ab. Zudem führen Gerichtsentscheidungen dazu, dass zusätzliche Kosten für Unterkunft und Heizung zugesprochen werden. Die Einkünfte von SGB II-Leistungsempfängern werden zunächst auf die Bundesbeteiligung angerechnet. Deshalb entlasten solche Einnahmen vorwiegend den Bund und senken seine Leistungsverpflichtung. Damit führt die steigende Zahl von sogenannten „Aufstockern“, die neben Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld I noch auf ergänzende SGB-II-Leistungen angewiesen sind, zu wachsenden kommunalen Ausgaben.

Einzige Lösung kann nur eine Korrektur bei der Anpassungsformel sein, die die tatsächliche Kostenentwicklung in den Landkreisen berücksichtigt und sich nicht nur an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert. Der Weg einer Anpassungsformel auf der Basis der tatsächlichen Veränderungen ist verwaltungsökonomisch und schon aus Gründen der Planungssicherheit für die Landkreise sinnvoll und richtig. Die Bezugnahme der Berechnungsformel auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften führt jedoch in die Irre und lässt zusätzliche Kosten, wie z.B. die beschriebenen Energie- und Heizkosten, außer Acht.

Franz Josef Schumann, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland

Martin Luckas, Geschäftsführer des Landkreistages Saarland