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Landkreistag befürwortet kommunale Trägerschaft der Landkreise bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

"Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken sind aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrungen und Erfolge bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt die ausgewiesenen Garanten einer regional verankerten Arbeitsmarktpolitik, auch im Interesse der Betroffenen."

Das betonten der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Franz Josef Schumann, und die Landräte Dr. Peter Winter, Dr. Rudolf Hinsberger, Michael Kreiselmeyer, Clemens Lindemann sowie Stadtverbandspräsident Michael Burkert im Anschluss an die heutige Sitzung des Vorstandes des Landkreistages.

Unter der Voraussetzung einer auskömmlichen finanziellen Kostenerstattung durch den Bund hat daher der Vorstand den Mitgliedern empfohlen, von der Option zur kommunalen Trägerschaft für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) nach § 6 a des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Gebrauch zu machen.

Ziel der mit dem Gesetz verbundenen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sei im Gesetzgebungsverfahren immer gewesen, für den betroffenen Personenkreis eine einheitliche Verwaltungs- und Betreuungsstruktur aufzubauen und bestehende Doppelstrukturen abzubauen. Nur durch die Ziehung der Option für eine kommunale Trägerschaft für das neue Arbeitslostengeld II, so betonten alle Landräte und der Stadtverbandspräsident, könne im Saarland eine solche Struktur für Leistungen aus einer Hand an Langzeitarbeitslose gewährleistet werden. Werde die Option nicht gezogen, so trete eine Aufspaltung der Trägerschaft auf die Bundesagentur für Arbeit einerseits und die Kreise bzw. den Stadtverband andererseits ein. Dies widerspreche dem ursprünglichen Reformansatz und verschaffe für die Betroffenen wie auch für die zuständigen Behörden die bisherigen Probleme im Umgang mit Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken erwarten vom Bund bei der gesetzlichen Regelung der Optionsmöglichkeit für die kommunale Aufgabenträgerschaft auskömmliche Erstattungsleistungen zumindest in gleicher Höhe wie bei Aufgabenträgerschaft durch die Arbeitsagenturen. "Die entscheidende Komponente in den nächsten Wochen und Monaten wird natürlich die Frage des finanziellen Ausgleichs an kommunale Träger durch den Bund sein", so der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. Der Landkreistag Saarland unterstützt daher auch die Bemühungen des Deutschen Landkreistages, das nun eingeräumte Optionsmodell einer kommunalen Trägerschaft auf der Grundlage einer soliden Finanzierung verfassungsrechtlich abzusichern.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die kommunale Aufgabenträgerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende wohlwollend zu begleiten und die gesetzlich verankerte Optionsmöglichkeit für die saarländischen Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken zu gewährleisten. Die Landkreise werden die Gewähr dafür bieten, dass die entsprechenden Bundesmittel vor Ort und flächendeckend ankommen und im Sinne einer dezentralen Arbeitsmarktpolitik zielgenau den Betroffenen zu gute kommen. "Bei uns haben Langzeitarbeitslose ein Gesicht", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann.

Das Gesetz ist im Dezember letzten Jahres als Ergebnis der Einigung zwischen Bund und Ländern beschlossen worden und regelt die Leistungen und das Hilfeangebot für die zukünftigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Darunter zählen Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind und bisher Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen haben. Es wurde eine Option für die kommunale Trägerschaft der Aufgaben in das Gesetz eingefügt (§ 6a), wonach die kreisfreien Städte und Kreise vom 01.01.2005 an auf Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit Zustimmung der obersten Landesbehörde anstelle der Agenturen für Arbeit durch Rechtsverordnung zuzulassen sind. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt. Somit haben auch hier die Länder einen Definitionsspielraum über die eingeräumte Zustimmungspflicht bei Inanspruchnahme der Trägeroption durch einen kommunalen Träger.

Franz Josef Schumann

Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland

Martin Luckas

Geschäftsführer des Landkreistages Saarland