Presse im Detail

Keine weiteren Beschränkungen für kommunale Unternehmen!

"Der Landkreistag Saarland lehnt die jetzt bekanntgewordenen Vorschläge des saarländischen Wirtschaftsministeriums zur Beschränkung kommunaler Unternehmen ab".
Dies betonte der Vorsitzende des Landkreistages, der St. Wendeler Landrat Franz Josef Schumann, im Anschluß an die heutige Sitzung des Vorstandes des kommunalen Spitzenverbandes der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken im Saarbrücker Schloß.

Der Vorstand des Landkreistages Saarland sah am heutigen Tag keine Notwendigkeit zu weitergehenden Änderungen des Rechtes der saarländischen Gemeinden und der Landkreise zur sog. ‚wirtschaftlichen Betätigung‘ der Gemeinden und Landkreise (§ 108 Kommunal-selbstverwaltungsgesetz). Die Gründung und der Betrieb eigener wirtschaftlicher Unternehmen - ungeachtet ihrer Rechtsform - zur Erbringung kommunaler Dienstleistungen zähle seit jeher zum unantastbaren Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung. Ordnungspolitisch sei ein Vorrang privater Unternehmen sowohl nach deutschem Verfassungsrecht als auch nach EU-Recht nicht vorgesehen. Die jetzt beabsichtigten Änderungen der saarländischen Rechtsvorschriften bedeuteten demgegenüber eine eindeutige Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung. Hierzu zählten insbesondere:

die Verschärfung der Zulässigkeitskriterien zur Gründung und zum Betrieb kommunaler Wirtschaftsunternehmen;

die vorgesehene Einrichtung einer Schiedsstelle, die über die Zulässigkeit kommunaler wirtschaftlicher Betätigung entscheidet;

die Übertragung der verschärften Rechtsbestimmungen auch für bereits bestehende kommunale Unternehmen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren.

"Die Bedeutung kommunaler Wirtschaftsunter-nehmen für den Arbeitsmarkt, das Handwerk und die kleineren und mittleren Unternehmen in der Region darf nicht unterschätzt werden", so Martin Luckas, der Geschäftsführer des Landkreistages. Sie seien bedeutsame Auftraggeber, etwa im Baubereich, so dass die erzielte Wertschöpfung im eigenen Land verbleibe. Die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und Landkreisen sei damit auch eine Form der regionalen Wirtschaftsförderung. Im übrigen sei grundsätzlich festzustellen: Mehr Geld für die Kommunen ist das beste Wirtschaftsförderungsprogramm.

Der Landkreistag Saarland verschließe sich jedoch nicht, so Landrat Schumann , einer öffentlichen Debatte um die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und Landkreisen. Von kommunaler Seite werde vor dem Hintergrund sich verändernder Verhältnisse Regelungsbedarf beim sog Örtlichkeitsprinzip und bei der gemeinsamen Geschäftstätigkeit mit Privaten gesehen. "Wir bieten der saarländischen Landesregierung in der weiteren Diskussion einen fairen Dialog an", so Landrat Schumann abschließend.


Saarbrücken, den 12. Dezember 2002

Martin Luckas