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Chancen für die Region und die Betroffenen nutzen durch Leistungen aus einer Hand - finanzieller Ausgleich durch den Bund unabdingbar

Aus Sicht des Landkreistages Saarland sollten in der anstehenden Diskussion um die Umsetzung des Gesetzes zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Chancen für das Saarland als auch die betroffenen Langzeitarbeitslosen konsequent genutzt werden.

Dies geschieht nach Auffassung der saarländischen Landkreise und des Stadtverbandes am ehesten durch eine kommunale Trägerschaft der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, immer vorausgesetzt, dass der Bund die Aufgabe finanziell solide regelt. "Die Chancen einer solchen Reform sollten nicht vorab durch Verlautbarungen in der Öffentlichkeit für das Land und die Betroffenen zerredet werden", so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Franz Josef Schumann am heutigen Tag.

Die Betreuung aus einer Hand, d.h. in einer einheitlichen Verwaltungsstruktur gewährleistet eine effiziente Betreuung und Begleitung der betroffenen Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel, diesen Menschen den Wiedereintritt in das Arbeitsleben dauerhaft zu ermöglichen. Damit wird auch ein Betrag zur Entlastung des regionalen Arbeitsmarktes geleistet. Die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften sind in der Region verankert und bieten damit auch die Gewähr dafür, dass der ursprüngliche Leitgedanke der Gesetzesreform umgesetzt werden kann.

Die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken waren in den letzten 15 Jahren bei der Integration von Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt kompetent und erfolgreich. "Wir können es", so der Vorsitzende des Landkreistages, "und es liegt auch in unserem Interesse, dass Menschen mit Vermittlungshandicaps wieder eine Chance erhalten". Bei der Betreuung durch die Agenturen für Arbeit rücken gerade diese Menschen aufgrund ihrer Handicaps in den Hintergrund und landen schließlich auf Dauer im zukünftigen Sozialgeld, das von den Landkreisen zu finanzieren ist. Letztlich geht es somit auch darum, einen Verschiebebahnhof zwischen Arbeitsagenturen und Landkreisen auf dem Rücken der Betroffenen zu verhindern und damit auch weiteren finanziellen Verlagerungen vom Bund auf die Kommunen einen Riegel vor zu schieben.

Der Bund bleibt aufgefordert, den Landkreisen bei der kommunalen Trägerschaft eine auskömmliche Finanzierung zukommen zu lassen. Das Land ist hier gefordert, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene das Seinige dazu beizutragen. "Wir erwarten an dieser Stelle Hilfe statt voreiliger Kritik, Kooperation statt vordergründiger Bedenken. Insoweit begrüßen wir die zu diesem Thema von der Landesregierung angekündigte Projektgruppe", so Landrat Schumann abschließend.

Franz Josef Schumann
Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Saarland

Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages Saarland